Rotkreuzschwestern üben ihre berufliche Tätigkeit nicht nur in eigenen Einrichtungen der DRK-Schwesternschaften aus, sie werden auch im Rahmen von Gestellungsverträgen langfristig in Einrichtungen anderer Träger eingesetzt. In diesem Fall regelt der Gestellungsvertrag das Rechtsverhältnis zwischen Gestellungsvertragspartner und der DRK-Schwesternschaft.
Die Rotkreuzschwestern, die über diesen Vertrag eingesetzt werden, haben folglich keine direkte Rechtsbeziehung zu dem Gestellungsvertragspartner, sondern ausschließlich zu ihrer DRK-Schwesternschaft.
Die DRK-Schwesternschaft ist daher verpflichtet, in dem Gestellungsvertrag mit dem Vertragspartner all die Punkte zu regeln, die den Einsatz der Rotkreuzschwester in dem jeweiligen Arbeitsfeld möglich machen.
Die DRK-Schwesternschaften haben dabei auch die Vorgaben der Mitgliederordnung zu berücksichtigen.
Schwestern der DRK-Schwesternschaft Elsa Brändström e. V. arbeiten im Gestellungsfeld Schön Kliniken in Eckernförde und Rendsburg.